(SEA 29.01.2052) Lieferung von Küchenmesser als Waffen klassifiziert und unter Quarantäne gestellt.
Nach einer Mitteilung der UCAS customs & border protection wurde heute im Containerhafen von Tacoma eine größere Lieferung illegaler Waffen aus dem pazifischen Raum sichergestellt. Die illegale Lieferung umfasst mehr als 1000 Waffen verschiedener Art, so ein Sprecher der Behörde.
(SEA 29.01.2052) Lieferung von Küchenmesser als Waffen klassifiziert und unter Quarantäne gestellt.
Nach einer Mitteilung der UCAS customs & border protection wurde heute im Containerhafen von Tacoma eine größere Lieferung illegaler Waffen aus dem pazifischen Raum sichergestellt. Die illegale Lieferung umfasst mehr als 1000 Waffen verschiedener Art, so ein Sprecher der Behörde.
William J. Loudon, Lone Star, Polizeipräsident des Metroplex dazu: "Die Sicherheit der Bürger von Seattle-Tacoma ist eine der wichtigsten Aufgaben im Metroplex, für die Lone Star und die Regierung Tag und Nacht arbeiten. Illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen ist ein wesentliches Element dieser Arbeit, da nur die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen und die Registrierung beim Waffenkauf das verfassungsmässige Recht auf Waffenbesitz für Bürger sichern kann." Der Polizeitpräsident ließ diese Stellungnahme durch seine Sprecherin, Lt. Tish Bramapurian ausrichten.
Thormond Lordstrung von Lordstrung Retail zu dem Erfolg der Zollfahndung: "Waffen? Waffen? Ich höre Waffen! Ich höre illegal! Es gibt keine Waffen, schon gar keine illegalen. Der beschlagnahmte Container ist eine Lieferung von hochwertigen japanischen Küchenmessern für unsere Malls in der ganze Stadt. Der Zoll weiss das, verdammt! Die Messer sind allesamt verzollt und regelkonform eingeführt worden! Wir werden uns diesen Skandal, diesen unverantwortlichen Übergriff auf das Privateigentum von hart arbeitenden Amerikanern nicht bieten lassen. Die Regierung wird von unseren Anwälten hören!"
Director, Field Operations Seattle der UCAS customs & border protection, Wolf Chiseler, in Antwort auf Thormond Lordstrung; "Der Inhalt des Containers ist ganz klar als Waffen klassifiziert und wurde, da weder die Lizenz noch die notwendigen Papiere und Nachweise für einen Waffenimport vorlagen, versiegelt und bis auf weiteres unter Quarantäne gestellt. Mr. Lordstrung kann ich nur raten anstatt jetzt mit seinen Anwälten zu drohen vielleicht deren Rat einzuholen bevor er versucht, illegal Waffen in die UCAS einzuführen."
Unsere eigenen Nachforschungen haben ergeben, dass stimmt, dass der Container und sein Inhalt als Waffen klassifiziert sind, aber auch dass die Klassifikation erst 3 Tage vor dem Eintreffen der Lieferung im Metroplex geändert wurde - bei der Verladung in Japan waren Küchenmesser noch Küchenmesser. Wir haben bei in Washington D.C. bei einem Spezialisten für Handelsfragen, Norman Sinkievich, nach den möglichen Gründen gefragt.
"Das ist an sich ganz einfach.", sagt Sinkievich , "Die Abgeordnete Nina McWorble aus Pennsylvania hat bei sich zu Hause ein paar Betriebe, die Haushaltsgeräte und unter anderem Messer produzieren. Also hat sie eine unbedeutende Änderung in einer Importregelung für Gegenstände, die als Waffe genutzt werden könnten durchgesetzt, die dazu geführt haben, dass die Regeln des Waffengesetzes auf im Land zu verkaufende Gegenstände angewandt werden. Deshalb fallen manche japanischen Messer jetzt nicht unter Küchengeräte, sondern unter Beile, also Handwaffen. Im Prinzip fehlt da eine Ausnahmeregelung, die unter der bisherigen Regelung nicht notwendig war. So gesehen sind die Messer jetzt tatsächlich mögliche Waffen und müssen bei der Einfuhr über entsprechende Papiere verfügen."
Takeda Yoshida, japanischer Handelsdeligierter in Seattle: "Es ist bedauerlich, dass so hervorragende Beispiele für die japanische Kultur in diesen Kontext gesetzt werden. Japanische Messer sind seit Jahrhunderten Zeugnisse höchster Handwerkskunst und in keinster Weise für einen kriegerischen Zweck bestimmt. Wir bedauern sehr, dass den zahlreichen Freunde japanischer Lebensart unberechtigt der Zugang zu diesen hochqualitativen Produkten, die in den UCAS so nicht hergestellt werden, verwehrt wird."
Harold Nettinger, Anwalt bei McCord, Three Bears & Stone - Corporate Lawyers dazu: "Unsere Klientin Lordstrung Retail wird das so natürlich nicht akzeptieren. Zum Zeitpunkt der Verschiffung war die Importregelung klar und unsere Klientin im Recht. Da die Verzollung bereits in Japan erfolgte handelt es sich beim Zugriff seitens der UCAS customs & border protection klar um einen Verstoß gegen die Eigentumsrechte unserer Klientin, gegen die wir selbstverständlich unverzüglich rechtliche Schritte einleiten werden."
Verwirrung, Waffen, Politik.
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